Salzsäure 31% (24 x 24kg Kanister)

Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 585,95 € * | 1,02 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 526,63 € * | 0,91 € * / 1 Kilogramm |
ab 3 | 490,78 € * | 0,85 € * / 1 Kilogramm |
ab 4 | 474,06 € * | 0,82 € * / 1 Kilogramm |
ab 5 | 508,42 € * | 0,88 € * / 1 Kilogramm |
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- Artikel-Nr.: 4260452036101
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Produktdaten von Salzsäure 31%:
Aussehen: | klare, farblose bis gelbliche Flüssigkeit |
Gehalt: | ca. 31 % |
Dichte (20°C): | 1,145 - 1,165 g/ml |
Eisen: | max. 5 ppm |
freies Chlor: | max. 15 ppm |
Sulfat: | max. 100 ppm |
EOX: | max. 5 ppm |
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Entspricht den Anforderungen gemäß DIN EN 939 | |
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Lagerung: | in gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern |
Salzsäure (Chlorwasserstoffsäure) ist eine starke, anorganische Säure, die eine der wichtigsten
Grundchemikalien ist. Sie ist eine klare farblose Flüssigkeit, die hier in einer Konzentration
von 31 % vorliegt.
Es handelt sich hierbei um eine technische Ware.
Die Ware entspricht den Anforderungen nach DIN EN 939
Anwendungsmöglichkeiten von Salzsäure 31%:
- Chemische Industrie
- Metallindustrie (z.B. zum Beizen, Ätzen, Löten)
- Bauindustrie (z.B. Absäuern)
- Reinigungsmittelindustrie (z.B. Kalklöser, Steinlöser)
Allgemeine Hinweise:
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur
Wareneingangs-kontrolle gemäß HGB §§ 377 f.
Es werden ausschließlich neue Behältnisse verwendet.
Bezug von Produkten, die unter die ChemiekalienVerbotsVerordnung (Fassung 20.01.2017) fallen:
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass zum 31.05.2019 die Übergangsphase zu §11 - Erwerb der Sachkunde sowie die Weiterqualifikation über entsprechende Fortbildungsmaßnahmen- , ausläuft. Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir ab diesem Zeitpunkt diese Stoffe, Gemische und Zubereitungen nur noch abgeben dürfen, wenn die genannten Vorgaben zu §11 vollständig nachweislich eingehalten werden.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert. Die Transportbehältnisse werden mit Orginalitätsverschluss, Siegelkappe oder Verplombung verschlossen.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

